Nicht Nichtstun – aktuelle Bussgelder

Seit gut zwei Jahren gilt die DSGVO für alle Unternehmen – mittlerweile ist sie „scharf“ gestellt. Die Anzahl der Bussgelder sind stark gestiegen – branchenübergreifend aber auch Privatpersonen sind davon betroffen.
Es besteht noch Handlungsbedarf – 75% der Unternehmen sind immer noch nicht entsprechend vorbereitet.
Auf jeden Fall darum kümmern – um Bussgelder und behördliche Verbote vermeiden…
Der aktuelle Fall von H&M zeigt exemplarisch, wie wichtig der Schutz personenbezogener Daten ist.

Foto: marcos-mayer-8 unsplash

 

Weitere Blogbeiträge:

InTo Consulting GmbH
Etage 100
Goldbacher Straße 100
63741 Aschaffenburg

+49 6021 4229860
mail@into-consulting.de

Datenschutz / Impressum

Mitgliedschaften und Partnerschaften in den Bereichen Datenschutz, Cybersicherheit, Bildung:

Datenschutz und Datenschutzbeauftragte für die Region Rhein-Main mit Frankfurt, Aschaffenburg u.v.w.
© InTo Consulting GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Site by kunstwerk.