Leistungen im Bereich Datenschutz für Unternehmen

Egal, ob Datenschutzberatung, Datenschutz-Audit, Schulung für Mitarbeiter/-innen, Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlich geforderten Vorgaben oder Mandatierung als Externe Datenschutzbeauftragte: Mit uns an Ihrer Seite haben Sie genau die Unterstützung, die Sie brauchen, um sich voll und ganz Ihren Hauptaufgaben und Ihrem Kerngeschäft widmen zu können.

Warum ist Datenschutz wichtig?

Es gibt sechs  Gründe für den Datenschutz, um:

  1. gesetzliche Vorgabe einzuhalten
  2. Kundenanforderungen zu erfüllen in Bezug auf eine sichere Verarbeitung
  3. die Weitergabe der Daten und das verbundene Recht, selbstbestimmt über Nutzung und Verarbeitung, durchzusetzen
  4. aus Gründen der Haftungsreduktion und Imageschutz
  5. Beschäftigte auf das Thema zu sensibilisieren (Stichwort: Schwachstellen in Unternehmen aufzudecken und zu eliminieren)
  6. Prozessoptimierungen zu erreichen bei der Untersuchung der Geschäftsprozesse.
    Denn wie die untenstehende Illustration zeigt: Vom Empfang bis zu den Dienstleistern in Drittstaaten – überall wird mit personenbezogenen Daten gearbeitet:
Illustration: Peggy Norbisrath, GRAPHIXX Visualisierungen, 2020
 
Wie geht man vor, wenn man als Unternehmen eine Anfrage von einem Kunden erhält, in dem er nachfragt, welche personenenbezogenen Daten gespeichert wurden oder wenn ein Kunde von seinem Recht auf Löschung Gebrauch machen möchte? Schnell gelangen hier Unternehmen an Grenzen und haben nicht immer den Überblick, wo kommen eigentlich die Daten her und wo fließen sie hin?

Wie kann InTo Consulting Sie als Unternehmer unterstützen?

An erster Stelle steht ein persönliches Gespräch, wo wir ausloten, wie Sie als Unternehmen aktuell beim Thema Datenschutz stehen.  Vielleicht nutzen Sie schon ein Datenschutzmanagementsystem und benötigen einfach nur eine Überprüfung und Support oder Sie stehen noch relativ am Anfang und können nicht einschätzen, was Sie tatsächlich brauchen, was wirklich umgesetzt werden muss.

1. Datenschutzberatung

Wir unterstützen Sie beim Konzept, Aufbau und Implementierung Ihres Datenschutz-Management-Systems, damit Sie Ihre Datenschutz-Compliance-Vorgaben gut einhalten können.

Buchen Sie hierfür einfach über unseren  Online-Terminkalender eine kostenfreie Beratung.

2. Externe Datenschutzbeauftragte (DSB)

Ein externer Datenschutzexperte ist ein externer Dienstleister, der von einem Unternehmen als verantwortliche Person für den betrieblichen Datenschutz benannt wird und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Blick hat und begutachtet.
Ab wieviel Personen? Wenn mindestens 20 Mitarbeitende überwiegend mit der Verarbeitung betraut sind, muss ein betrieblicher oder Externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Bei bis zu 20 Mitarbeitenden muss es eine verantwortliche Person geben, welche das Thema Datenschutz auf dem Schirm hat. Diese sollte entsprechend auf die DSGVO und die Umsetzung geschult sein (= betrieblicher Datenschutzbeauftragte).

3. Datenschutz-Auditierung

Ein Datenschutzaudit zeigt Ihnen auf, wie gut die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen umgesetzt sind. Ein gut umgesetztes Audit macht deutlich, wo akuter Verbesserungsbedarf besteht – und wie Sie das Datenschutzniveau konkret verbessern können.

4. Sensibilisierung

…der Führungskräfte-und Mitarbeiter/-innen Datenschutzschulungen und Sensibilisierungen der Mitarbeiter sind durch den „Risikofaktor Mensch“, die Sie im eigenen Unternehmen eindämmen können.
Folgende Ziele stehen im Vordergrund:

  • Bewusstsein für  Probleme schaffen
  • Mitarbeitende zu datenschutzkonformen Verhalten befähigen und entprechendes Verhalten fördern

Wussten Sie, dass Sie die Mitarbeitenden jährlich (analog wie beispielsweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz) schulen sollten?

5. Datenschutzkonzept

Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines Datenschutzkonzepts, Technisch-organisatorischer Maßnahmen, Betriebsvereinbarungen u.ä.
Ein gutes Datenschutzkonzept hilft Ihnen einen Überblick zu erhalten, wie sehr ihre personenbezogenen Daten geschützt sind – ob sie dem Stand der Technik entsprechen. Weiterhin dient es dazu, den Rechenschaftspflichten der DSGVO gegenüber den Aufsichtsbehörden gerecht zu werden und ist die Grundlage für datenschutzrechtliche Prüfungen.

6.  Auftragsverarbeitung

Nicht alle Geschäftsbereiche müssen im eigenen Unternehmen vorgehalten werden. Oft wird der IT-Service oder die Lohnbuchhaltung outgesorct.
Hier findet in der Regel Auftragsverarbeitung statt, wofür es eine vertragliche Grundlagen geben muss.
Aber auch bei  Nutzung bzw. Einbindung von Anwendungen im Unternehmen (z.B. Anbindung über Schnittstellen) machen eine vertragliche Grundlage notwendig.

Charakteristisch für die Auftragsverarbeitung ist, dass ein Unternehmen (Auftraggeber) externe Dienstleister (Auftragnehmer) damit beauftragt, weisungsgebunden personenbezogene Daten zu verarbeiten.

Wie hoch ist Ihr Beratungsbedarf?

Wir bieten Ihnen persönliche Beratung und Begleitung durch den gesamten Prozess, zugeschnitten auf ihre unternehmerischen Bedürfnisse. Eine Einschätzung des allgemeinen Beratungsbedarfs können Sie vorab dieser Grafik entnehmen. Zugrunde liegt der Schutzbedarf verschiedener Branchen und Berufsgruppen aus gesetzlichen Vorgaben und langjähriger Erfahrung.

Niedrig

Empfehlungen für:
 
Handwerk
Einzelhandel
Gastgewerbe

Mittel

Empfehlungen für:
 
Industrie
Baugewerbe
Makler
Hausverwaltungen
Reise, Tourismus

Hoch

Empfehlungen für:

Ärzte
Apotheker
Hotels
Kleine IT-Unternehmen
Unternehmensberater

Sehr hoch

Empfehlungen für:

Systemhäuser
Softwareunternehmen
FInanzunternehmen
Versicherungsmakler
Personaldienstleister

Haben Sie Fragen, Anregungen oder wünschen einen Beratungstermin? Dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

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