Leistungen im Bereich Datenschutz für Unternehmen
Egal, ob IT-Sicherheits- und Datenschutzberatung, Datenschutz-Audit, Schulung für Mitarbeiter/-innen, Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlich geforderten Vorgaben oder Mandatierung als Externe Datenschutzbeauftragte: Mit uns an Ihrer Seite haben Sie genau die Unterstützung, die Sie brauchen, um sich voll und ganz Ihren Hauptaufgaben und Ihrem Kerngeschäft widmen zu können.
Keine Option mehr, sondern eine geschäftliche Notwendigkeit: Warum IT-Sicherheit und Datenschutz unverzichtbar sind
IT-Sicherheit und Datenschutz sind heute mehr denn je von zentraler Bedeutung. In einer zunehmend digitalisierten Welt müssen Unternehmen ihre Daten und Systeme vor Cyberangriffen und Datenmissbrauch schützen.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Geschäftsführer eines Unternehmens und haben in den letzten Monaten vermehrt von Cyberangriffen und Datenlecks in anderen Unternehmen gehört. Nun fragen Sie sich auch, ob Ihr Unternehmen ausreichend gegen diese Risiken geschützt ist. Sie möchten sicherstellen, dass Ihre IT-Systeme und Daten vor unbefugtem Zugriff und Verlust geschützt sind und dass Sie alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten. In diesem Fall kann eine Beratung in IT-Sicherheit und Datenschutz eine sinnvolle Investition für Ihr Unternehmen sein. Sie kann Ihnen dabei helfen, potenzielle Schwachstellen in Ihren IT-Systemen zu erkennen, Risiken zu bewerten und zu minimieren, Notfallpläne zu entwickeln und Ihre Mitarbeiter in Bezug auf bewusstes Verhalten im Umgang mit sensiblen Informationen zu schulen.
Die Beratung in IT-Sicherheit und Datenschutz hilft Unternehmen, verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der Sicherheit ihrer IT-Systeme und dem Schutz Ihrer sensiblen Daten zu lösen. Hier einige typische Probleme, welche durch Beratung angegangen werden:
IT-Sicherheit und Datenschutz sind keine optionalen Extras mehr, sondern zu einem grundlegenden Erfordernis für Unternehmen geworden, um in der digitalen Ära erfolgreich zu sein.
Unternehmen und Organisationen jeglicher Art und Größe sind mit immer komplexeren Bedrohungen und strengeren Datenschutzvorschriften konfrontiert. Die Gewährleistung einer angemessenen IT-Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre von Kundendaten sind unerlässlich, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und finanzielle Schäden sowie Reputationsverluste zu vermeiden. IT-Sicherheit und Datenschutz sind keine optionalen Extras mehr, sondern zu einem grundlegenden Erfordernis für Unternehmen geworden, um in der digitalen Ära erfolgreich zu sein.
Sechs Gründe, warum IT-Sicherheit und Datenschutz für Unternehmen unerlässlich sind:
Schutz vor Datenverlust und -lecks: Eine angemessene IT-Sicherheit und Datenschutzmaßnahmen helfen Unternehmen, ihre sensiblen Daten vor Verlust oder unerlaubtem Zugriff zu schützen. Dadurch werden potenzielle finanzielle Verluste und Image-Schäden vermieden.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen: Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Datenschutzvorschriften und -gesetze einzuhalten, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. IT-Sicherheit und Datenschutzmaßnahmen gewährleisten die Erfüllung dieser Anforderungen.
Schutz vor Cyberangriffen: Die Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit wächst stetig. Unternehmen, die keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen implementieren, sind anfällig für Angriffe wie Malware, Phishing oder Ransomware. IT-Sicherheitsvorkehrungen helfen, diese Risiken zu minimieren.
Aufbau von Vertrauen bei Kunden: Wenn Unternehmen nachweislich gute IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards haben, gewinnen sie das Vertrauen ihrer Kunden. Kunden sind eher bereit, ihre sensiblen Daten einem Unternehmen anzuvertrauen, das nachweislich strenge Schutzmaßnahmen implementiert hat.
Wettbewerbsvorteil: IT-Sicherheit und Datenschutz können zu einem Wettbewerbsvorteil werden. Unternehmen, die ihre Sicherheitsmaßnahmen ernst nehmen und ein hohes Datenschutzniveau bieten, können sich positiv von der Konkurrenz abheben und potenzielle Kunden und Partner beeindrucken.
Minimierung von Betriebsunterbrechungen: Ein Sicherheitsvorfall oder Datenverlust kann zu erheblichen Betriebsunterbrechungen führen. Durch den Einsatz von IT-Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzkontrollen können Unternehmen das Risiko solcher Unterbrechungen minimieren und die Geschäftskontinuität sicherstellen.
Diese sechs Gründe verdeutlichen die Wichtigkeit von IT-Sicherheit und Datenschutz für Unternehmen und unterstreichen, dass diese Aspekte nicht vernachlässigt werden dürfen, um langfristigen Erfolg und Schutz zu gewährleisten.
Ein Muss: Datenflussanalyse – Verstehen Sie, woher Ihre Daten kommen und wohin sie fließen. Dies wird in dem sogenannten Verfahrensverzeichnis dokumentiert. Denn wie die untenstehende Illustration zeigt: Vom Empfang bis zu den Dienstleistern in Drittstaaten – überall wird mit personenbezogenen Daten gearbeitet:


Wie kann InTo Consulting Sie als Unternehmer unterstützen?
An erster Stelle steht ein persönliches Gespräch, wo wir ausloten, wie Sie als Unternehmen aktuell beim Thema Datenschutz stehen. Vielleicht nutzen Sie schon ein Datenschutzmanagementsystem und benötigen einfach nur eine Überprüfung und Support oder Sie stehen noch relativ am Anfang und können nicht einschätzen, was Sie tatsächlich brauchen, was wirklich umgesetzt werden muss.
1. Datenschutzberatung
Wir unterstützen Sie beim Konzept, Aufbau und Implementierung Ihres Datenschutz-Management-Systems, damit Sie Ihre Datenschutz-Compliance-Vorgaben gut einhalten können.
Buchen Sie hierfür einfach über unseren Online-Terminkalender eine kostenfreie Beratung.
2. Externe Datenschutzbeauftragte (DSB)
Ein externer Datenschutzexperte ist ein externer Dienstleister, der von einem Unternehmen als verantwortliche Person für den betrieblichen Datenschutz benannt wird und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Blick hat und begutachtet.
Ab wieviel Personen? Wenn mindestens 20 Mitarbeitende überwiegend mit der Verarbeitung betraut sind, muss ein betrieblicher oder Externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Bei bis zu 20 Mitarbeitenden muss es eine verantwortliche Person geben, welche das Thema Datenschutz auf dem Schirm hat. Diese sollte entsprechend auf die DSGVO und die Umsetzung geschult sein (= betrieblicher Datenschutzbeauftragte).
3. Datenschutz-Auditierung
Ein Datenschutzaudit zeigt Ihnen auf, wie gut die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen umgesetzt sind. Ein gut umgesetztes Audit macht deutlich, wo akuter Verbesserungsbedarf besteht – und wie Sie das Datenschutzniveau konkret verbessern können.
4. Sensibilisierung
…der Führungskräfte-und Mitarbeiter/-innen Datenschutzschulungen und Sensibilisierungen der Mitarbeiter sind durch den „Risikofaktor Mensch“, die Sie im eigenen Unternehmen eindämmen können.
Folgende Ziele stehen im Vordergrund:
- Bewusstsein für Probleme schaffen
- Mitarbeitende zu datenschutzkonformen Verhalten befähigen und entprechendes Verhalten fördern
Wussten Sie, dass Sie die Mitarbeitenden jährlich (analog wie beispielsweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz) schulen sollten?
5. Datenschutzkonzept
Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines Datenschutzkonzepts, Technisch-organisatorischer Maßnahmen, Betriebsvereinbarungen u.ä.
Ein gutes Datenschutzkonzept hilft Ihnen einen Überblick zu erhalten, wie sehr ihre personenbezogenen Daten geschützt sind – ob sie dem Stand der Technik entsprechen. Weiterhin dient es dazu, den Rechenschaftspflichten der DSGVO gegenüber den Aufsichtsbehörden gerecht zu werden und ist die Grundlage für datenschutzrechtliche Prüfungen.
6. Auftragsverarbeitung
Nicht alle Geschäftsbereiche müssen im eigenen Unternehmen vorgehalten werden. Oft wird der IT-Service oder die Lohnbuchhaltung outgesorct.
Hier findet in der Regel Auftragsverarbeitung statt, wofür es eine vertragliche Grundlagen geben muss.
Aber auch bei Nutzung bzw. Einbindung von Anwendungen im Unternehmen (z.B. Anbindung über Schnittstellen) machen eine vertragliche Grundlage notwendig.
Charakteristisch für die Auftragsverarbeitung ist, dass ein Unternehmen (Auftraggeber) externe Dienstleister (Auftragnehmer) damit beauftragt, weisungsgebunden personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Wie hoch ist Ihr Beratungsbedarf?
Wir bieten Ihnen persönliche Beratung und Begleitung durch den gesamten Prozess, zugeschnitten auf ihre unternehmerischen Bedürfnisse. Eine Einschätzung des allgemeinen Beratungsbedarfs können Sie vorab dieser Grafik entnehmen. Zugrunde liegt der Schutzbedarf verschiedener Branchen und Berufsgruppen aus gesetzlichen Vorgaben und langjähriger Erfahrung.
Niedrig
Einzelhandel
Gastgewerbe
Mittel
Baugewerbe
Makler
Hausverwaltungen
Reise, Tourismus
Hoch
Ärzte
Apotheker
Hotels
Kleine IT-Unternehmen
Unternehmensberater
Sehr hoch
Systemhäuser
Softwareunternehmen
FInanzunternehmen
Versicherungsmakler
Personaldienstleister
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