Eine effiziente Behandlung von Corona-Patienten sowie die momentanen Schulschließungen machen in deutlich größerem Umfang elektronische Kommunikation zwingend erforderlich.
Dies ist u.a. ein Thema für den Datenschutzbeauftragten, ggf. ist hier auch eine Schulung durch einen externen Experten sinnvoll.
Um das Datenschutzrisiko beim mobilen Arbeiten zu verringern sind entsprechende Vorgaben entweder als Richtlinie oder als eine Zusatzvereinbarung für jeden Arbeitnehmer*in zu dokumentieren.
Teilweise konnten diese Maßnahmen vorher nicht mehr umgesetzt werden aber mit folgenden Maßnahmen kann das Datenschutzrisiko im mobilen Arbeitsumfeld erheblich verringert werden:
- Geräte
- Private Geräte, Medien und Konten sind von der Nutzung bei der mobilen Arbeit auszuschließen
- Einhaltung der üblichen Sicherheitsstandards
- Netzwerk
- VPN-Client
- eMail-Übertragung verschlüsselt
- neueste Firewall
- aktuelle Virenschutz-Software
- Passwortschutz beim Verlassen des Raumes
- Arbeitsort
- Entweder in einem eigenen Raum arbeiten oder eigene Ecke nutzen (mit Sichtschutz).
- Gedruckte Arbeitsmaterialien nicht offen liegen lassen.
- Haben Unternehmen mit sensiblen Daten zu tun (z.B. Gesundheitsdaten) gelten noch höhere Anforderungen.
- Auch hier gilt: Unbefugte (etwa Familienmitglieder) dürfen keine Sicht auf den Bildschirm erlangen – Anbringung einer Sichtschutzfolie.
Wenn Sie als Verantwortlicher oder betrieblicher Datenschutzbeauftragter mehr zu den Schutzmaßnahmen im Bereich Datenschutzrisiko erfahren möchte, scheuen Sie sich nicht, Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen.
Photo by Avel Chuklanov on Unsplash