Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG)
Nachdem der Bundestag bereits am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen hatte, verweigerte am 10.02.2023 der Bundesrat seine Zustimmung. Nun wird sich mit dem Gesetz voraussichtlich der Vermittlungsausschuss beschäftigen, wann es in Kraft treten wird.
Damit hat der deutsche Gesetzgeber die Whistleblowing-Richtlinie der EU immer noch nicht umgesetzt. Zur Erinnerung: die Umsetzungsfrist war bereis am 17.12.2021 abgelaufen. Unternehmen mit regelmäßig mehr als 50 Beschäftigten sollen sich dennoch bereits jetzt kurzfristig ihre Compliance-Strukturen anpassen. Voraussichtlich bis Ende 2023 müssen auch Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten diese Meldestelle einrichten.
“Sobald die EU-Whistleblower-Richtlinie im HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) umgesetzt wird, wird das Einrichten einer internen Meldestelle für Verstöße für alle Unternehmen zur Pflicht, die mehr als 50 Personen beschäftigen. In der Regel greifen die Firmen für die Umsetzung auf digitale Hinweisgebersysteme zurück, da diese den “Whistleblowern” eine bessere Anonymität ermöglichen.”
(Quelle: EU-Whistleblower-Richtlinie: Mehr Schutz für Hinweisgeber im Mittelstand / www.handelsblatt.com)
Das ist jetzt zu tun
Anonymer Meldekanal
Letztlich geht es darum, Meldekanäle für alle in den Unternehmen oder mit den Unternehmen arbeitenden Personen einzurichten.
Beweislastumkehr
Im Falle einer Benachteiligung stehen die Unternehmen ab sofort in der Pflicht, zu belegen, dass es keinen Zusammenhang mit gemeldeten Vorfällen oder mit gemeldeten Hinweisen gibt.
Fristen
Es besteht die Verpflichtung, den Erhalt der Meldung innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen und dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über eindämmende Maßnahmen zu geben.
Bussgeld
EUR 20.000,00 bei Unterlassung bzw. Nichtbetreiben eines internen Meldekanals und EUR 100.000,00 für die Person, die einen Hinweis, eine Meldung oder darauffolgende Kommunikation verhindert oder verbotene Repressalien ergreift.
Welche Kriterien sollte eine Meldeplattform nach der EU-Whistleblower-Richtlinie erfüllen?
Die optimale Meldeplattform ist schnell und einfach in der Anwendung und bietet eine einfache, nutzerfreundliche Oberfläche.
Die Meldung sollte auf unterschiedlichen Wegen anonym abgegeben werden können, schriftlich oder als Sprachnachricht.
Über das Hinweisgebersystem werden Meldungen unterschiedlichster Art abgegeben, wie zum Beispiel Verstöße gegen das Umweltrecht, Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Compliance-Verstöße. Das Meldesystem sollte den höchsten Ansprüchen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes entsprechen.
Sie suchen ein rechtssicheres Hinweisgebersystem?
Einfache Lösung für den Mittelstand
Wir übernehmen Ihre Meldestelle – Sie konzentrieren sich auf Ihr Business.
InTo Consulting bietet eine vollumfängliche Lösung mit einem einem der führenden Anbieter von Whistleblowing-Systemen an.
- In mehr als 70 Sprachen
- Individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten
- Unbegrenzte Anzahl von Usern
- Individuelle Rechteverwaltung
Wie wird es umgesetzt?
Wir analysieren in einem Beratungsgespräch eine mögliche Anwendung der gesetzlichen Regelungen im Rahmen Ihrer Prozesse und Unternehmenskultur, erstellen einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Melde-und Verarbeitungsprozess. Wir erarbeiten ein Kommunikationskonzept, erstellen Richtlinien zum Umgang mit Hinweisen und zur Durchführung von Untersuchungen und zum Schutz von Hinweisgebern.
Wie sind die Prozessschritte eines Hinweises
Die Komplettlösung – unser Service zum Hinweisgebersystem
Ablauf
- Einführungsgespräch
In einem persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen alles, was Sie in Ihrem Unternehmen zur Umsetzung zu beachten haben. Sie müssen sich um nichts kümmern. - Bereitstellung einer Hinweisplattform
Sie erhalten von uns einen QR-Code, welchen Sie in Ihrem Unternehmen als Meldestelle kommunizieren. Damit ist die Einrichtung einer Meldestelle erfolgt und die Rechtspflicht erfüllt. - Eingehende Meldungen
Wir erhalten die Meldungen und prüfen jede Meldung vorab inhaltlich, lassen Sie ggf. rechtlich bewerten von Rechtsexperten und/oder geben diese im Unternehmen an die vorher definierten Vertrauenspersonen in den Fachabteilungen weiter. Wir behalten die Fristen im Auge und senden zum Abschluss der Prüfung dem Hinweisgeber die Antwort zu.
Buchen Sie jetzt hier einen Demotermin.
Wählen Sie höchste Sicherheit
Wenn Sie mehr erfahren möchten zur Whistleblowing-Software- Sicherheit, klicken Sie hier.
F&Q Hinweisgeberschutzgesetz
Worum geht es in dem Gesetz?
Das “Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden” dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 (Whistleblowing-Richtlinie). Bekanntgeworden ist das Thema in der Vergangenheit medial über die Berichterstattung von Whistleblowern (z.B. Eduard Snowden), die Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden an die Öffentlichkeit brachten.
Zweck des Gesetzes
Der Zweck des Whistleblower-Prgramms besteht darin, es den Mitarbeitern und möglicherseise anderen Personengruppen zu ermöglichen, über kritische Vorfälle in dem Unternehmen oder der Behörde zu berichten und dabei keine negativen Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Whistleblowing-Programm soll Offenheit und Transparenz bei (Rechts-)Verstößen und schwerwiegendem Fehlverhalten gewährleisten.
Wer wird durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt?
Das Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an vorgesehene Meldestellen melden oder offenlegen. Neben der natürlichen Personen werden aber nicht nur Arbeitnehmer gesehen sondern auch Selbständige, Geschäftsführer und Vorstände – aber auch Praktikanen, Leiharbeitnehmer und Bewerber sind mit einbezogen. Nach der Gesetzesbegründung sollen auch Aufsichtsratsmitlgieder, Gesellschafter und Aktionäre, ferner Auftragnehmer und Lieferanten erfasst werden.
Ein professionelles Hinweisgebersystem bietet aber auch Chancen, rechtzeitig von Verstößen, Zuwiderhandlungen und Verdachtsfällen zu erfahren. Durch die interne Meldung möglicher Rechts- oder Compliance-Verstöße können Unternehmen proaktiv handeln und für eine interne Aufklärung sorgen. Es stärkt damit das Vertrauen der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner.
Sind interne Hinweisgebersysteme obligatorisch?
Die Antwort ist ja, denn diese wurden in der EU mit der EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen verbindlich. Das System muss vertrauliche Meldekanäle umfassen, z. B. ein Webportal und eine spezielle Telefonleitung.
Interesse geweckt? Buchen Sie jetzt hier einen Demotermin.